Zum Inhaltsbereich
Bistum Hildesheim
Gremienwahlen in Leichter Sprache
Gremienwahlen im Bistum Hildesheim
Gemeindegremien
Wahlmöglichkeiten
Orientierungshilfe
Entwicklungen im Bistum Hildesheim
Perspektiven für die Neuwahl
Einladung zum Mitmachen
Online-Foren
Materialien
Termine und Fristen
Ansprechpersonen
Glossar
FAQ
Gremienwahlen
Termine und Fristen
Details
Einsprüche gegen die Wählerliste
Zuständig: Kirchengemeindemitglieder
Quellen: § 6 Abs. 4 WahlO KV, § 6 Abs. 4, WahlO PGR
Termin
09.10.2022
Ort