Gemeindegremien

Was sind Laien-/Gemeindegremien?

Die Serie „Katholisch für Anfänger" erklärt auf einfache und humorvolle Art zentrale Begriffe aus Kirche und Christentum. In dieser Folge geht es um Laiengremien und deren Aufgaben.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarrgemeinde, in dem zum einen alle wesentlichen pastoralen Anliegen beraten oder beschlossen werden. Zum anderen ist er der Ort, in dem Meinungsbildung und Positionsbestimmung zu Fragestellungen des gesellschaftlichen Umfeldes und öffentlichen Lebens erfolgen kann.

Als Grundlage der Arbeit dient die jeweilige PGR-Satzung, wie sie vom Bischof in Kraft gesetzt worden ist. Hier sind u.a. als Aufgaben formuliert:

  • Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrgemeinde als Beratungs- oder Beschlussgremium,
  • Förderung und Koordination der einzelnen Gruppen sowie
  • Vertretung der gemeindlichen Anliegen in der Öffentlichkeit,
  • Stellungnahme zum Haushalt und Einbindung in wichtige Fragen der Vermögensverwaltung.

Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten, den geborenen (= Hauptamt- bzw. –beruflichen Pfarrgemeinde) sowie möglichen berufenen Mitgliedern. Dieser Kreis übernimmt nun in einer Schlüsselfunktion Verantwortung für die Gestaltung einer lebendigen, vielfältigen Gemeinde!

Kontakt

Geschäftsstelle des Diözesanrats
Domhof 18 - 21
Postfach 100263
31102 Hildesheim

Tel. (05121) 307-315 oder 307-307
Fax (05121) 307-504
dioezesanrat(ät)bistum-hildesheim.de

Dokumente

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben.
Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG).
Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:

  • Feststellung des Haushaltsplanes;
  • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
  • Führung des Vermögensverzeichnisses;
  • Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.

Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.

Wurden dem KV auf Antrag und durch bischöfliches Dekret die Aufgaben des Pfarrgemeinderates übertragen, trägt er die Bezeichnung Pastoralrat.

Teams Gemeinsamer Verantwortung (TGV)

Ein Team Gemeinsamer Verantwortung (TGV), das vor Ort verschiedene Namen tragen kann, besteht aus Ehrenamtlichen, die Verantwortung für einen Kirchort innerhalb einer Pfarrei übernehmen. Sie sind verantwortlich für die Glaubensverkündigung, die Feier von Gottesdiensten und das soziale Engagement vor Ort. Sie werden vom Pastoralteam begleitet. Ein TGV besteht in der Regel aus drei bis zehn Mitgliedern und ist mit dem Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand bzw., mit dem Pastoralrat verbunden. Die Mitglieder werden für vier Jahre gewählt oder berufen und vom Bischof beauftragt.

Kontakt

Geschäftsstelle des Diözesanrats
Domhof 18 - 21
Postfach 100263
31102 Hildesheim

Tel. (05121) 307-315 der 307-307
Fax (05121) 307-504
dioezesanrat@bistum-hildesheim.de
Internet: www.dioezesanrat-hildesheim.de

Pastoralrat

Sofern Pfarrgemeinden es in pastoraler Hinsicht für sinnvoll erachten, haben sie die Möglichkeit, die Bildung eines pfarrlichen Pastoralrates zu beantragen.

Bei diesem Gremium handelt es sich zunächst um den verbindlich zu bildenden Kirchenvorstand; entsprechend gelten die gesetzlichen Grundlagen (KVVG) zur Wahl dieses Gremiums. Per bischöflichem Dekret werden dem Kirchenvorstand jedoch zusätzlich die Aufgaben des Pfarrgemeinderates übertragen und in Folge die Bezeichnung Pastoralrat verliehen.

Somit ist dieser jetzt - über die Aufgaben des Kirchenvorstandes hinaus – auch das für die pastoralen Belange zuständige Organ der Pfarrgemeinde.