Glossar

Das Glossar dient als Arbeits- und Gesprächsgrundlage. Es bietet Hinweise darauf, wie die Begriffe im Kontext der lokalen Kirchenentwicklung zu verstehen sind. Es liefert insofern einen definitorischen Kontext dieser Begriffe, hat aber keinen kirchenrechtlich bindenden Charakter. Das Glossar versteht sich als Arbeitspapier, das zur Auseinandersetzung damit anregen, Diskussionsprozesse vor Ort anstoßen und somit einen Beitrag zur Bewusstseinsschärfung leisten möchte.

Gemeinde

ist eine Sozial- (und Glaubens-)gestalt christlichen Lebens. Sie konstituiert sich dort, wo mindestens zwei (oder drei) Gläubige im Namen Jesu zusammenkommen und der Glaube gelebt wird. Als kleine Kirche vor Ort kann sie sich an verschiedenen Orten, in Einrichtungen, Gemeinschaften, Orden, Verbänden etc. zeigen.

Kirchengemeinde

Von der Pfarrei ist die Kirchengemeinde zu unterscheiden. Das Allgemeine Preußische Landrecht betrachtet die Kirchengemeinde wegen ihrer Funktion in der Vermögensverwaltung als juristische Person. Dies setzte sich im Staatskirchenrecht durch, sodass der Staat die Gesamtheit der Angehörigen einer Pfarrei als Kirchengemeinde betrachtet.

Kirchenmitglied

In die Gemeinschaft der Kirche hineingetaufter Mensch.

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand (KV) ist der Vermögensverwaltungsrat der Pfarrei/Kirchengemeinde. Seine Mitglieder sind gewählt. Unter Vorsitz des Pfarrers oder des vom Bischof bestimmten „anderen Vorsitzenden“ obliegt dem KV die Finanz- und Vermögensverwaltung der Pfarrei. Wurden dem KV auf Antrag und durch bischöfliches Dekret die Aufgaben des Pfarrgemeinderates übertragen, trägt er die Bezeichnung Pastoralrat.

Ort kirchlichen Lebens/Kirchort

Ist ein Ort, der sich im Kontext/Raum einer Pfarrei befindet. Es ist ein Ort, an dem sich Kirche ereignet und weiterentwickelt: in der Suche nach Gott (Spiritualität), in einer konkreten Sendung/Aufgabe, im Blick auf das Umfeld und in Verbindung mit der Gesamtkirche. Im Bild: Ein kirchlicher Ort ist ein Atom eines Moleküls.

Pastoralrat

Zusammenschluss von Kirchenvorstand und >>Pfarrgemeinderat. In diesem Gremium werden unter der Leitung des Pfarrers sowohl die pastoralen als auch die administrativen Belange der Pfarrei beraten und entschieden.

Pastoralteam

Einem Pastoralteam können Priester, Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten angehören, die gemeinsam unter der Leitung eines Pfarrers die pastorale Verantwortung für eine oder mehrere Pfarreien (sogenannter überpfarrlicher Personaleinsatz) übernehmen. In diese Aufgabe sind alle Mitglieder des Pastoralteams gemeinsam gesandt und beauftragt. Das Pastoralteam versteht sich als Begleiter („Trainer“) der Entwicklungen in den Pfarreien, bindet weitere kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie engagierte Getaufte ein. Es fördert und unterstützt Initiativen an den Orten kirchlichen Lebens.

Pfarrei

Umgangssprachlich auch Pfarrgemeinde genannt, ist eine Gemeinschaft von Gläubigen in einem in der Regel räumlich bestimmten Gebiet, die sich in verschiedenen Gemeinden artikuliert. Sie hat eine Pfarrkirche und wird von einem Pfarrer geleitet und durch Wort und Sakrament geeint. Der Pfarrer steht im Dienst an der Einheit untereinander und mit der ganzen Kirche. Die Aufgabe einer Pfarrei ist es, die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat zu gewährleisten. In Deutschland ist eine Pfarrei/Kirchengemeinde eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Pfarrgemeinde

Alltagssprachlicher Mischbegriff aus Pfarrei und Gemeinde.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein gewähltes Gremium der Pfarrei, das in allen kirchlichen und gesellschaftlichen Anliegen der Pfarrei beratend und beschließend mitwirkt. Der PGR koordiniert und fördert gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam die Teilhabe aller Getauften am gemeinsamen Auftrag. Die Aufgaben des PGR können dem Kirchenvorstand übertragen werden, welcher in Folge als Pastoralrat bezeichnet wird.

Pfarrsekretärin/Pfarrsekretär

Die Pfarrsekretärinnen bzw. Pfarrsekretäre sind wesentliche Kräfte für die Verwaltungsaufgaben der Pfarrei und unterstützen den Pfarrer, das Pastoralteam, die Gremien sowie ehrenamtlich Mitarbeitende. Sie übernehmen in ihrem Dienst auch Aufgaben, die pastorale Bedeutung haben. Sie sind oft erste Ansprechpersonen für Ratsuchende, vermitteln Kontakte, führen die Kirchenbücher etc. und leiten das Pfarrbüro.

Team Gemeinsamer Verantwortung

Ein Team Gemeinsamer Verantwortung (TGV), das vor Ort verschiedene Namen tragen kann, besteht aus Ehrenamtlichen, die Verantwortung für einen >>Kirchort innerhalb einer >>Pfarrei übernehmen. Sie sind verantwortlich für die Glaubensverkündigung, die Feier von Gottesdiensten und das soziale Engagement vor Ort. Sie werden vom Pastoralteam begleitet. Ein TGV besteht in der Regel aus drei bis zehn Mitgliedern und ist mit dem Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand bzw., mit dem Pastoralrat verbunden. Die Mitglieder werden für vier Jahre gewählt oder berufen und vom Bischof beauftragt.

Verwaltungsbeauftragte/r

Verwaltungsbeauftragte unterstützen vor Ort die leitenden Pfarrer und Kirchenvorstände/Pastoralräte, vor allem in der Finanzverwaltung. Dazu können je nach Bedarf administrative Aufgaben kommen, z. B. im Bereich KiTa, Friedhofsverwaltung oder Gebäudemanagement.

 

Erarbeitet von der Begleitgruppe Lokale Kirchenentwicklung im August 2017, verantwortlich für den Text: Dr. C. Hennecke, C. Müßig