Wahlmöglichkeiten

Die Gremien können auf vier unterschiedliche Weisen entstehen:

Modell 1

Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) werden auf der Ebene der Pfarrei gewählt. Aus beiden Gremien werden Mitglieder in die Teams Gemeinsamer Verantwortung (TGV) der verschiedenen Kirchorte gesandt, die durch weitere berufene Personen ergänzt werden können (auf der Grundlage des Orientierungsrahmens für TGVs).

Modell 2

Der KV wird auf der Ebene der Gesamtpfarrei gewählt, der PGR wird aus Mitgliedern der TGVs gebildet, die wiederum an den verschiedenen Kirchorten durch Wahl und Berufung entstanden sind.

Modell 3

Auf der Ebene der Pfarrei wird der Pastoralrat gewählt (Zusammenschluss von PGR und KV), auf der Grundlage der Wahlordnung für KVs. Aus dem Pastoralrat werden Mitglieder in die TGVs der verschiedenen Kirchorte gesandt, die durch weitere berufene Personen ergänzt werden können (auf der Grundlage des Orientierungsrahmens für TGVs).

Modell 4

Der KV wird auf der Ebene der Pfarrei gewählt, an den verschiedenen Kirchorte werden durch Wahl und Berufung Teams gemeinsamer Verantwortung (TGV) gebildet. Für die Gesamtpfarrei wird aus Vertretern/innen der TGVs, der Einrichtungen in der Pfarrei (Kita, Schule etc.) und der Verbände (Caritas, Kolping, KFD etc.) eine Art Synode, Pfarreirat gebildet, die/der sich regelmäßig trifft und über die pastoralen Herausforderungen und Perspektiven berät. Diese sehr prozesshaft gebildete Form spiegelt das Leben in der Breite einer Pfarrei in der Gänze wieder.

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